
Mediation "Recht haben bedeutet nicht, auch Recht zu bekommen."
Die Alles-oder-Nichts-Entscheidungen im Gerichtsverfahren lassen die Parteien oft als Verlierer zurück. Eine Alternative hierzu ist die Mediation. Der Begriff "Mediation" wird vom lateinischen "medius" abgeleitet. Das bedeutet: zwischen zwei Ansichten einen Mittelweg einschlagen, sich neutral, unparteiisch verhalten. Die Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung, in dem der Mediator als neutraler Dritter gemeinsam mit den Parteien einen Konsens erarbeitet.
Der Mediator verpflichtet sich zu Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Neutralität. Als neutraler Dritter trifft er keine Entscheidungen, sondern bemüht sich, durch geeignete Verhandlungs- und Kommunikationsmethoden außergerichtlich eine Lösung des Streites auf der Basis eines Vergleiches mit den Parteien zu erarbeiten.
Die Mediation bietet gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Reihe von Vorteilen. Das Mediationsverfahren ist in der Regel erheblich kostengünstiger und schneller. Nach solch einem Verfahren ist erfahrungsgemäß auch das Verhältnis der Streitparteien untereinander erheblich besser als nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Unsere Kompetenzen als Mediator insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Steuern stellen für die streitenden Parteien einen Vorteil dar.